Was ist möglich und was nötig? Diese und andere Fragen beantworten wir mit Ihnen zusammen.
Aber eines ist sicher, nachhaltig Bauen wird vom Staat belohnt.
Planen Sie einen energieeffizienten Neubau für Ihr Unternehmen? Der Staat unterstützt Ihr Vorhaben finanziell, wenn Sie auf Energieeffizienz und Nachhaltigkeit setzen. Sie erhalten attraktive Förderungen und profitieren langfristig von reduzierten Energiekosten.
Wesentliche Punkte im Überblick:
- Klimafreundlicher Neubau von Nichtwohngebäuden
- Förderkredit von bis zu 15 Mio. Euro pro Vorhaben
- Geeignet für Neubauten
- Laufzeit bis zu 30 Jahre und Zinsbindung von bis zu 10 Jahren"
Sollten Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen kompetenten Energieberater zu engagieren. Haas unterstützt Sie dabei, den geeigneten Partner, den sogenannten Auditor, zu finden, um die Fördermittel zu beantragen und die relevanten Kriterien zu verstehen.
Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Nutzen Sie Ihre Chance, profitieren Sie von den Fördergeldern und natürlich von einem besonders niedrigen Energieverbrauch Ihres förderungsqualifiziertes Gewerbeobjektes. Bundeslandabhängig gibt es die Möglichkeit bei Verwendung nachhaltiger Technik und Baustoffe eine Förderung zu beantragen.
In einer erfreulichen Entwicklung für alle zukünftigen Bauherren und Investoren hat der Bundesrat das Wachstumschancengesetz am 22. März 2024 gebilligt. Mit dieser Zustimmung wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) für Wohngebäude eingeführt, die es ermöglicht, Investitionen in den Wohnungsbau noch attraktiver zu machen.
Gemäß der vom Vermittlungsausschuss des Bundestags und Bundesrats eingeführten Änderungen können Investoren nun von einer erhöhten Abschreibung von 5 Prozent über einen Zeitraum von 6 Jahren profitieren. Diese Regelung gilt rückwirkend ab Oktober 2023 für Gebäude ab der Effizienzklasse EH55, ohne eine Obergrenze für die Baukosten.
Ein weiterer entscheidender Vorteil ist die Anpassung des maßgeblichen Zeitpunkts für die Inanspruchnahme der AfA: Nicht länger ist der Zeitpunkt des Bauantrags ausschlaggebend, sondern der des Baubeginns. Dies gibt Bauherren mehr Flexibilität und Planungssicherheit. Zudem lässt sich die neue degressive AfA mit bestehenden Abschreibungsmöglichkeiten kombinieren.
Nach einer kurzen Pause im Dezember 2023, freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ab dem 20. Februar 2024 erneut für Anträge geöffnet ist. Mit einem verfügbaren Budget von 762 Millionen Euro für das Jahr 2024 und einem attraktiven Einstiegszinssatz von nur 2,1% bietet das KFN-Programm eine unschlagbare Gelegenheit, Ihren Traum vom klimafreundlichen Eigenheim zu realisieren:
- für Neubau und Erstkauf
- bis zu 150.000 Euro je Wohnung
- für Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren
- bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung
Haas erfüllt höchste Förderstufe im Standard! Es wird jedoch immer ein bauseitiger Auditor benötigt, der das Haus in Kontext mit der Umgebung bewertet.
Förderfähig bauen ohne QNG.
Zinsverbilligter Kredit der KfW - Programm Nr. 300
- Keine Tilgungszuschüsse
- Zu versteuerndes Familieneinkommen max. 90.000 € + 10.000€ pro weiteres Kind
- Nur für Neubauten
- Keine Kombination mit "KfW-klimafreundlicher Neubau"
Konditionen Stand 23.01.2023:
- 0,34 % p.a. bei Kreditrückzahlung in 25 Jahren
- Ersparnis gegenüber Marktzins ca. 3 % p.a.
- Bei 100.000 EUR => 3.000 EUR p.a. Ersparnis
- Bei 150.000 EUR => 4.500 EUR p.a. Ersparnis
Seit dem 01.03.2024 bietet die KfW im Produkt „Wohneigentum für Familien (300)“ eine 20-jährige Zinsbindung an, damit Familien bei ihren klimafreundlichen Neubauvorhaben von einer langfristigen Zinssicherheit profitieren. Folgende zusätzliche Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:
- Laufzeit bis 25 Jahre, 1 bis 3 tilgungsfreie Anlaufjahre, 20 Jahre Zinsbindung
- Laufzeit bis 35 Jahre, 1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre, 20 Jahre Zinsbindung
- Abhängig vom Jahresbruttoeinkommen
- 7.500 EUR Kinderzuschuss pro Kind (auch ungeborene Kinder)
- 10 % (max. 50.000 EUR) beim Zweiterwerb bzw. Ersatzneubau kombinierbar mit Darlehensförderung
- Wohnungsbauprogramm: Darlehen i. H. von 30 % der Kosten bei Ersterwerb, Darlehen i. H. von 40 % der Kosten bei Zweiterwerb, Zinskonditionen: 15 Jahre Zinsbindung zu 0,5 % (seit 01.07.2017)
- Abhängig vom Jahresbruttoeinkommen
- Keine Zuschüsse!
- Darlehen i. H. von 30 % der Kosten bei Ersterwerb
- Darlehen i. H. von 40 % der Kosten bei Zweiterwerb
- Zinskonditionen (Stand: 08.12.2023)
- 10 Jahre Zinsbindung zu 0,40 %
- 15 Jahre Zinsbindung zu 0,90
- 30 Jahre Zinsbindung zu 1,20
Der Bund fördert im Rahmen des BEG ab 1.Juli 2021 erstmals Nachhaltigkeitsaspekte durch eine eigene “NH-Klasse”. Der erforderliche Nachweis für die Förderung erfolgt über die Vergabe des gebäudebezogenen QNG.
- Fördermöglichkeiten
- Langfristig Wettbewerbsvorteile
- Werterhalt der Immobilie
- Wertsteigerung der Immobilie
- Zertifizierte Schadstoffvermeidung in Baumaterialien
- Geringe Betriebs- und Unterhaltungs-, Nutzungskosten
- Leerstandrisiken minimieren, Mieterträge erhöhen
- Nachhaltigkeitsbewertungsmethoden = Qualitätssicherungswerkzeug