Vier Wände, Satteldach, rechteckiger Grundriss – was simpel klingt, hat sich in der Baupraxis lange bewährt. Gerade bei der Kosten- und Energieeffizienz bieten schnörkellose Neubauten Vorteile. Den allermeisten Bauherren ist das aber nicht genug. Sie suchen nach individuellen Lösungen, um ihr persönliches Traumhaus zu konfigurieren und zu verwirklichen. Gauben und Erker haben sich daher als Gebäudedetails, die nicht nur optisch, sondern auch funktional das Besondere bieten, absolut bewährt.
Beim Erker handelt es sich um einen geschlossenen Anbau, der über die Hausfassade hinausragt und den Wohnraum dort erweitert. Streng genommen liegt ein Erker auf vorstehenden Trägern einer Geschossdecke auf, zumeist werden heute aber auch ebenerdige Anbauten, sogenannte Ausluchten, als Erker oder auch Standerker bezeichnet. Erstreckt sich der Erker bzw. die Auslucht vom Erd- bis ins Dachgeschoss, sprechen Fachleute von einem Zwerchhaus. Befindet sich der Anbau ausschließlich im Dach, so spricht man von einer Gaube bzw. Dachgaube oder Dacherker. Gauben und Erker werden mit Fenstern versehen, die Tageslicht und bei Bedarf frische Luft in die Wohnung leiten. Sie bieten helle und freundliche Wohnfläche, die gerne für eine Leseecke oder den Essbereich genutzt wird.
Erker und Gauben gibt es in ganz verschiedenen Formen und Größen. Beide Anbauten werden gerne genutzt, um die Architektur optisch aufzupeppen. Das gelingt besonders wirkungsvoll mit einer Fassadengestaltung oder Farbgebung des Erkers, die sich vom übrigen Haus absetzt bzw. mit einer Gaube, deren Dachform das Hausdach auflockert. So gibt es etwa die klassische Schleppgaube auf einem Steildach, die Walmdach-, Dreiecks- oder auch Flachdachgaube. Ebenfalls besonders ist ein Eckerker, der an zwei Wänden über eine Ecke der Fassade hinausragt. Der Wintergarten ist eine beliebte Sonderform des (Stand-)Erkers. Ebenso eine Dachterrasse auf der eingeschossigen Auslucht.
Sowohl der Erker als auch die Gaube sind vor dem Bau genehmigungspflichtig. Bei einem Neubau in Fertigbauweise unterstützt der Haushersteller den Bauherrn beim Stellen des Bauantrags. Da Fertighäuser per se überdurchschnittlich energieeffizient sind, fällt die Gaube oder der Erker als Ergänzung eines quaderförmigen Baukörpers energetisch kaum ins Gewicht. Mehr noch bietet der Erker in einigen Bundesländern sogar eine baurechtliche Besonderheit: Denn nicht überall gelten für ihn die gleichen Abstandsregeln zum Nachbargrundstück wie für das übrige Haus. Das heißt, der Erker kann unter Einhaltung bestimmter Bedingungen mitunter näher an die Grundstücksgrenze herangebaut werden. Gleiches gilt je nach Bauort beispielsweise für Balkone, Tür- oder Fenstervorbauten. Was genau das Baurecht im jeweiligen Bundesland sowie der Bebauungsplan der Kommune vorsieht, ist für einen Fertighaus-Fachberater leicht in Erfahrung zu bringen. Er hilft dabei, jeden Haustraum so individuell wie möglich wahr werden zu lassen. Quelle: BDF/FT