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Erfahren Sie, welche Rechte Sie als Bauherr bei der Gewährleistung beim Hausbau haben. Wir erklären die wichtigsten Fristen nach BGB und VOB/B, geben Tipps zur Mängelrüge und zeigen, wie Sie Ihre Ansprüche sicher durchsetzen – für ein mangelfreies Traumhaus.
Holzblöcke mit dem Wort "FAIR" balancieren auf einer Waage neben einem Holzhausmodell, symbolisiert Gleichgewicht im Immobiliengeschäft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesetzliche Frist: Die Gewährleistungsfrist für Bauwerke beträgt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich fünf Jahre.
  • Vertragsart entscheidet: Bei einem Vertrag nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) verkürzt sich die Frist oft auf vier Jahre.
  • Startpunkt Bauabnahme: Die Gewährleistungsfrist beginnt erst mit der offiziellen Bauabnahme. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie als Bauherr einen Mangel beweisen.
  • Mängel schriftlich rügen: Entdeckte Mängel sollten Sie immer schriftlich und mit einer Frist zur Behebung beim Bauunternehmen anzeigen (Mängelrüge).
  • Verdeckte Mängel: Auch Mängel, die erst Jahre nach dem Einzug sichtbar werden, fallen unter die Gewährleistung, solange sie innerhalb der Frist auftreten.
  • Partnerwahl ist entscheidend: Ein erfahrener und seriöser Baupartner minimiert das Risiko von Mängeln von vornherein.

 

Was bedeutet Gewährleistung beim Hausbau genau

 

Die Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) bedeutet, dass Ihr Bauunternehmen Ihnen ein einwandfreies Haus übergeben muss. Ihr Haus muss also genau so gebaut sein, wie es im Vertrag steht, und nach den üblichen Bauregeln errichtet werden. Ein Mangel liegt dann vor, wenn etwas nicht so ist wie vereinbart oder das Haus nicht richtig nutzbar ist
 

Das können große, sichtbare Probleme sein, aber auch kleine Fehler, die erst später auftauchen. Dank der Gewährleistung können Sie vom Bauunternehmen verlangen, dass Mängel kostenlos behoben werden (Nacherfüllung).

 

Die gesetzlichen Fristen – Ein entscheidender Unterschied zwischen BGB und VOB/B

 

Wie lange Ihre Ansprüche bei Mängeln bestehen, hängt davon ab, auf welcher Vertragsbasis Sie bauen. Wenn nichts Besonderes vereinbart wird, gilt automatisch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Nach dieser Regelung haben Sie fünf Jahre lang das Recht, Mängel geltend zu machen. Das ist der übliche und für private Bauherren sehr sichere Standard.

Manche Baufirmen verwenden jedoch die sogenannte VOB/B, eine spezielle Vertragsordnung für Bauleistungen. Damit verkürzt sich die Gewährleistungszeit auf vier Jahre, was allerdings nur zulässig ist, wenn Sie als Bauherr das vollständige Regelwerk vor Vertragsabschluss erhalten und dem ausdrücklich zugestimmt haben.

 

Sicherheit von Anfang an mit Haas Fertigbau

 

Ein reibungsloser Bauprozess ist der beste Schutz vor späteren Mängeln. Bei Haas Fertigbau setzen wir auf maximale Transparenz und Qualität von der ersten Planung an. Mit über 50 Jahren Erfahrung im Holzbau und mehr als 50.000 erfolgreich realisierten Projekten wissen wir, worauf es ankommt. Unser zertifizierter, hochmoderner Fertigungsprozess minimiert Fehlerquellen, und durch unseren Projektnavigator behalten Sie jederzeit den vollen Überblick. So stellen wir sicher, dass Ihr Traum vom Haus auf einem soliden Fundament steht.

 

Die Bauabnahme – Der wichtigste Meilenstein für Ihre Gewährleistung

 

Der entscheidende Moment für den Beginn der Gewährleistungsfrist ist die Bauabnahme. An diesem Tag begehen Sie gemeinsam mit dem Bauleiter das fertige Haus und prüfen, ob alle Arbeiten vertragsgemäß und mängelfrei ausgeführt wurden. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Abnahmeprotokoll bestätigen Sie die Abnahme des Hauses. Ab diesem Datum beginnt die Gewährleistungsfrist zu laufen.

 

Haas Tipp:

Ab der Abnahme kehrt sich die Beweislast um. Während der Bauphase musste das Unternehmen beweisen, dass seine Arbeit mangelfrei ist. Nach der Abnahme müssen Sie als Bauherr nachweisen, dass ein Mangel vorliegt und bereits bei der Übergabe vorhanden war. Führen Sie die Abnahme daher äußerst sorgfältig durch und ziehen Sie idealerweise einen unabhängigen Bausachverständigen hinzu. Alle festgestellten Mängel, auch kleinste Schönheitsfehler, sollten Sie im Abnahmeprotokoll festhalten.

 

Mängel entdeckt was nun? Der richtige Weg zur Mängelrüge

 

Sollten Sie nach der Abnahme einen Mangel feststellen, ist schnelles und korrektes Handeln gefragt. Folgende Schritte können als Orientierung herangezogen werden:

  • Dokumentieren Sie den Mangel: Machen Sie detaillierte Fotos oder Videos und beschreiben Sie den Mangel so genau wie möglich. Notieren Sie das Datum der Entdeckung.
  • Verfassen Sie eine Mängelrüge: Informieren Sie das Bauunternehmen schriftlich über den Mangel. Diese Mängelanzeige sollte den Mangel präzise beschreiben und dem Unternehmen eine angemessene Frist zur Nacherfüllung, also zur Beseitigung des Mangels, setzen.
  • Versenden Sie die Rüge nachweisbar: Schicken Sie die Mängelrüge per Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie einen rechtssicheren Nachweis über den fristgerechten Zugang Ihrer Forderung.

Ein seriöser Baupartner wird Ihre Mängelanzeige ernst nehmen und die Behebung zeitnah in die Wege leiten. Die Erfahrung vieler Bauherren zeigt, dass dabei eine offene und lösungsorientierte Kommunikation entscheidend ist.

Diese Zuverlässigkeit ist ein zentraler Baustein für einen sorgenfreien Weg ins Eigenheim. Bei der Wahl Ihres Partners sollten Sie daher nicht nur auf den Preis, sondern vor allem auf nachgewiesene Qualität und verlässlichen Service achten. Sprechen Sie gerne mit einem unserer persönlichen Ansprechpartner von Haas Fertigbau, um mehr über unseren Qualitätsanspruch zu erfahren oder fordern Sie unseren kostenlosen digitalen Blätterkatalog an.

 

Häufige Fragen zur Gewährleistung beim Hausbau (FAQ)

 

Wie lange ist die Gewährleistung beim Hausbau?

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt nach dem BGB fünf Jahre. Wenn vertraglich die VOB/B vereinbart wurde, sind es in der Regel vier Jahre. Die Frist beginnt immer mit dem Datum der offiziellen Bauabnahme.

 

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht des Bauunternehmens, für Mängel zu haften. Eine Garantie ist hingegen eine freiwillige, zusätzliche Zusage des Herstellers oder Bauunternehmens, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen kann (z. B. eine Garantie auf die Dachziegel für 30 Jahre). Sie ersetzt die gesetzliche Gewährleistung jedoch nicht.

 

Was passiert, wenn der Bauträger auf die Mängelrüge nicht reagiert?

Reagiert das Unternehmen nicht innerhalb der von Ihnen gesetzten, angemessenen Frist, sollten Sie eine letzte Frist (Nachfrist) setzen und rechtlichen Rat einholen. Im nächsten Schritt können Sie unter Umständen den Mangel von einer anderen Firma beheben lassen und die Kosten dem ursprünglichen Unternehmen in Rechnung stellen (Ersatzvornahme) oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen.

 

Deckt die Gewährleistung auch Verschleißteile ab?

Nein, normaler Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Dazu gehören Bauteile, die regelmäßig gewartet werden müssen, wie z. B. Dichtungen an Fenstern oder Wartungsfugen im Bad. Tritt der Verschleiß jedoch überdurchschnittlich früh auf, kann dies auf einen Material- oder Einbaufehler hindeuten, der wiederum ein Gewährleistungsfall wäre.

 

Quellenverzeichnis

 

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 634a Verjährung der Mängelansprüche (Stand: 08.10.2025)

 

Baumaster. 2025. Die Mängelrüge: So zeigen Sie Baumängel richtig an. https://bau-master.com/baublog/maengelruege (Zugriff: 08.10.2025)

 

AMADEUS.X. 2025. Gewährleistung Bau einfach erklärt – Fristen & Tipps. https://datex.de/2025/06/gewaehrleistung-bau-einfach-erklaert-fristen-tipps/ (Zugriff: 08.10.2025)

 

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche oder fachliche Beratung.